Mietbedingungen des Ferienhauses "Robert" in Tilzow auf der Insel Rügen


01.
Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reservierung/Buchung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss einer Festbuchung an.

02. Die Festbuchung kommt zustande, wenn der Vermieter diese Reservierung/ Buchung schriftlich bestätigt und der Mieter die Anzahlung geleistet hat.

03. Die Anzahlung beträgt 20 % der Gesamtmiete. Die restliche Miete ist 14 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig.

04. Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen folgende Stornierungskosten: ab Festbuchung bis 45. Tag vor Mietbeginn 25 % des Gesamtpreises ab 44. bis 22. Tag vor Mietbeginn 50 % des Gesamtpreises ab 21. bis 8. Tag vor Mietbeginn 80 % des Gesamtpreises ab 7. Tag vor Mietbeginn 100 % des Gesamtpreises.

05. Bei der Schlüsselübergabe hinterlegt der Mieter beim Vermieter oder dessen Beauftragten vor Ort eine Kaution in Höhe von € 35.

06. Der Mieter benutzt Grundstück, Haus und Inventar auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Vermieters ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden und Angehörigen die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden, auch unverschuldete, unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet bzw. aus anderen Gründen zu vertreten hat.

07. An- und Abreisetag ist jeweils der Sonnabend (falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde). Am Anreisetag steht das Mietobjekt ab 14 Uhr zur Verfügung. Die Anreise ist an einem Wochentag ab 16 Uhr möglich. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 10:00 Uhr (am Wochenende) bzw. 8:30 Uhr (wochentags) zu verlassen.

08. Das Mietobjekt darf nur mit der gebuchten Personenzahl genutzt werden. Das Mitbringen von Haustieren ist ausgeschlossen.

09. Geschirrtücher und Bettwäsche werden vom Vermieter gestellt.

10. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

11. Die Mindestmietdauer beträgt 5 Übernachtungen.

12. Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.

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